Leitfaden für Angler

- Angelberechtigung in Sachsen-Anhalt -

 

Um die Angelfischerei im Bundesland Sachsen-Anhalt ausüben zu dürfen, ist eine Fischereierlaubnis („Angelkarte“) erforderlich. Diese kann in z.B. Angelgeschäften erworben werden und ist nur in Verbindung mit einem aktuellen Fischereischein gültig. Sowohl Fischereierlaubnis, als auch Fischereischein, sind beide bei Kontrollen ausnahmslos vorzuzeigen.

Abhängig von den Voraussetzungen, die eine Person mitbringt, gibt es drei Möglichkeiten, um einen Fischereischein zu erlangen. Für Personen mit bereits bestandener Fischereiprüfung aus einem EU-Mitgliedsstaat, ist eine Anerkennung der im Ausland durch Prüfung erlangten Dokumente möglich. Personen ohne Dokumente über eine bestandene Fischerprüfung mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt müssen eine Fischerprüfung bestehen, um einen Fischereischein erwerben zu können. Personen ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (z.B. Urlaubern) ist es in Ausnahmefällen (!) möglich, auch ohne bestandene Fischerprüfung, einen befristeten Fischereischein zu erhalten.

Die folgenden Punkte fassen die einzelnen Möglichkeiten zusammen, einen Fischereischein zu erlangen.

 

 Befristeter Fischereischein

Beantragung eines befristeten Fischereischeins bei der unteren Fischereibehörde

Erforderlich:

Nachweis über die Befähigung der Fischereiausübung, d.h. tatsächliche Fähigkeit zur waidgerechten Fischereiausübung (z.B. Nachweis über Vereinsmitgliedschaft oder Angellizenz) und Kenntnisse des Landesfischereirechts

Welche untere Fischereibehörde zuständig ist, richtet sich nach dem (vorübergehenden) Wohnsitz. Ein befristeter Fischereischein wird nur, für Personen ohne festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder ohne deutsche Staatsbürgerschaft, in Ausnahmefällen genehmigt!

 

 Gleichstellung eines staatlich anerkannten Dokumentes

Beantragung der Gleichstellung von im Ausland gültigem Fischerprüfungs-Zeugnis oder Fischereischein bei der oberen Fischereibehörde

Erforderlich:

Staatlich anerkannter Fischereischein im Original oder

Staatlich anerkanntes Dokument über eine bestandene Fischerprüfung

Jeweils dazugehörige, beglaubigte Übersetzung

Die Bedingungen zur Erlangung des Scheins müssen vergleichbar mit den Bedingungen in Sachsen-Anhalt sein (Schulung und Prüfung)

Meldebescheinigung

Empfohlen bei dauerhaftem Aufenthalt in Sachsen-Anhalt für Personen mit Fischereischein aus Ländern, in denen der Fischereischein an die o.g. Bedingungen geknüpft ist.

Die gleichgestellte Fischerprüfung berechtigt zum Erwerb eines Fischereischeins bei der unteren Fischereibehörde.

 

Ablegen der Fischerprüfung und erlangen eines Fischereischeins

Personen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt sind grundsätzlich berechtigt, auf dem üblichen Wege durch eine bestandene Fischerprüfung den Fischereischein zu erlangen.

Erforderlich:

(Erst-) Wohnsitz in Sachsen-Anhalt zum Zeitpunkt der Prüfung

Weitere Informationen hierzu unter:

https://www.lav-sachsen-anhalt.de/index.php/fischereiprufung

 

 

Gefördert durch das Land Sachsen-An­halt mit Mitteln der Fischereiabgabe

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