Förderung

Für Maßnahmen, welche der Förderung der Erhaltung und Entwicklung einer ökologisch nachhaltigen, ressourcenschonenden, innovativen und wettbewerbsfähigen Fischerei und Aquakultur dienen, gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen für entsprechende Maßnahmen. Auch Verbesserungen im Bereich Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur können durch Zuwendungen unterstützt werden.

Welche Ausgaben förderfähig sind, sind unter Punkt 3. der Richtlinie Fischerei und Aquakultur aufgeführt. Nachfolgend werden einige, wichtige Beispiele daraus aufgelistet:

  • Investitionen in Ausrüstungen der Binnenfischerei
  • Investitionen in die Ausrüstung von Booten sowie der Austausch von Bootsmotoren, sofern der neue Motor bei Booten mit einer Länge bis zu zwölf Metern keine höhere Leistung (in Kilowatt) als der bisherige Motor hat
  • Investitionen in Ausrüstungen zur Reduzierung von physischen und biologischen Folgen des Fischfangs auf das Ökosystem
  • Investitionen in Ausrüstungen zum Schutz der Fanggeräte und der Fänge vor Säugetieren und Vögeln, die unter dem Schutz der Richtlinie 92/43/EWG oder der Richtlinie 2009/147/EG stehen, sofern alle Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind, eine Verletzung der geschützten Tiere zu verhindern
  • Investitionen zur Produktionssteigerung und Modernisierung bestehender oder für den Bau neuer Aquakulturanlagen
  • Verbesserung und Modernisierung in Bezug auf die Tiergesundheit und den Tierschutz einschließlich des Erwerbs von Ausrüstungen zum Schutz der Zuchtanlagen gegen wildlebende Tiere
  • Investitionen zur Steigerung der Qualität oder des Mehrwerts von Aquakulturerzeugnissen
  • Sanierung bestehender Fischteiche durch Entschlammung oder Investitionen zur Verhinderung der Verlandung
  • Investitionen, die die Auswirkungen der Aquakulturunternehmen auf den Wasserverbrauch und die Wasserqualität deutlich reduzieren, insbesondere durch die Verringerung der verwendeten Mengen an Wasser oder Chemikalien und durch Verbesserung der Qualität des Ablaufwassers
  • Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung der Umstellung von Aquakulturbetrieben auf erneuerbare Energiequellen
  • Investitionen in den Bau, die Erweiterung, die Ausrüstung und die Modernisierung von Anlagen im Bereich der Verarbeitung und Direktvermarktung von eigenen Aquakulturerzeugnissen
  • Umstellung von einer konventionellen Aquakultur auf eine ökologische und biologische Aquakultur
  • Umweltleistungen in der Karpfenteichwirtschaft zum Erhalt der Kulturlandschaft und zur Förderung der biologischen Vielfalt
  • Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur
  • Investitionen in den Bau, die Erweiterung, die Ausrüstung und die Modernisierung von Anlagen der Verarbeitung von Fischerei- oder Aquakulturerzeugnissen
  • Organisation und Durchführung von Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit hinsichtlich nachhaltiger Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse

Entsprechende Anträge und weitere Details findet man auf der Seite für elektronische Antragstellung des Landes Sachsen-Anhalt.

Gefördert durch das Land Sachsen-An­halt mit Mitteln der Fischereiabgabe