Förderung

Um Lebensräume für wildlebende Tierarten und wilde Pflanzenarten in der Agrarlandschaft zu schaffen und zu entwickeln, unterstützt das Land Sachsen-Anhalt bestimmte Akteure mit Fördermitteln. In den Richtlinien Investiver Naturschutz wird aufgeführt, dass auch Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Kleingewässern als Feuchtbiotope und Uferbepflanzungen begünstigt werden. Auch der Grunderwerb von landwirtschaftlich genutzten sowie landwirtschaftlich nutzbaren Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung wird – unter bestimmten Bedingungen – gefördert, sowie die Erstellung von Schutzkonzepten einschließlich notwendiger Untersuchungen, unabhängig der Umsetzung. Die Bezuschussung beträgt bis zu 100%, jedoch bei maximal 250.000 €. Wer zuwendungsberechtigt ist, sowie weitere Details sind der o.g. Richtlinie zu entnehmen und auch in der Förderdatenbank aufgeführt.

Gefördert durch das Land Sachsen-An­halt mit Mitteln der Fischereiabgabe