Förderung

Um Lebensräume für wildlebende Tierarten und wilde Pflanzenarten in der Agrarlandschaft zu schaffen und zu entwickeln, unterstützt das Land Sachsen-Anhalt bestimmte Akteure mit Fördermitteln. In den Richtlinien Investiver Naturschutz wird aufgeführt, dass auch Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Kleingewässern als Feuchtbiotope und Uferbepflanzungen begünstigt werden. Auch der Grunderwerb von landwirtschaftlich genutzten sowie landwirtschaftlich nutzbaren Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung wird – unter bestimmten Bedingungen – gefördert, sowie die Erstellung von Schutzkonzepten einschließlich notwendiger Untersuchungen, unabhängig der Umsetzung. Die Bezuschussung beträgt bis zu 100%, jedoch bei maximal 250.000 €. Wer zuwendungsberechtigt ist, sowie weitere Details sind der o.g. Richtlinie zu entnehmen und auch in der Förderdatenbank aufgeführt.

 

Für die Förderperiode 2023-2027 stehen neue Fördermittel für investive Naturschutzprojekte zur Verfügung.
Grundlage hierfür bilden sie „Naturschutz-Richtlinien GAP-SP“ mit einem Programmvolumen in Höhe von 20 Millionen Euro.

Die Förderung im Land Sachsen-Anhalt richtet sich nach folgenden Teilinterventionen des GAP-Strategieplanes:

  • Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen (EL-0408-01)
  • Umwelt- und Naturschutzplanungen, Monitoring und Studien (EL-0408-02)
  • Investitionen in die umwelt- und naturschutzbezogenen Öffentlichkeitsarbeit- und Bildungsarbeit (EL-0408-03)

Im aktuellen Entwurf sind einige Novellierungen im Vergleich zur alten Förderperiode vorgesehen:

  • Bei den „Gemeinkosten“ sind nun indirekte Sach- und Personalkosten (z.B. Kosten für Büroartikel usw.) in Form eines Pauschalsatzes (ohne Vorlage von Belegen) förderfähig – der Pauschalsatz beträgt 15 % der förderfähigen direkten Personalkosten
  • Im § 15 ELER-Fördergesetz sind Bestimmungen für Vereine und Verbände erleichtert worden
  • Begünstigte/Zuwendungsempfänger können sein: Anstalten des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere Vereine und Verbände sowie gemeinnützige Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Fördergrenzen für einzelne Projekte sind 5.000 € bis maximal 750.000 €
  • Nach Zulassung ist eine einmalige Vorschusszahlung, bei Vorliegen eines Zuwendungsbescheides, möglich
  • Es ist kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorgesehen
  • Es nun mehr keine Begrenzungen mehr für Großstädte und NATURA2000-Gebiete vorhanden

Das Krafttreten für die aktuelle Förderperiode ist im Oktober 2024 geplant. Die Beantragung der Förderung ist somit frühstens Ende Oktober 2024 möglich, damit Projekte ab 01. Januar 2025 beginnen können. Eine Bearbeitungszeit von sechs Wochen von Antragstellung bis zur Bearbeitung und weitere sechs Wochen von der Prüfung bis zur Bewilligung sind hierbei zu beachten.

Alle Unterlagen (Anträge und Merkblätter) werden auf der Internetseite des Elektronischen Agrarantrag in Sachsen-Anhalt (ELAISA) beim Stichwort „Förderprogramm 6301 – Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 bzw. Förderprogramm 7506 – Nicht-produktiver investiver Naturschutz“ zu finden sein.

Link: https://mwl.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/landwirtschaft-in-sachsen-anhalt/elektronischer-agrarantrag

Weitere Informationen und Aktuelles sind unter folgender Adresse zu finden:

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/projektfoerderung

Für weitere Fragen stehen Ihnen das Fachreferat 25 im Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (Frau Reinhardt, Telefon 0391/567-1684 oder Frau Hiemann, Telefon 0391/567-1555) gern zur Verfügung.

Gefördert durch das Land Sachsen-An­halt mit Mitteln der Fischereiabgabe

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