Schadensausgleich bei Prädation durch geschützte Tierarten
Auch geschützte Arten wie Biber, Fischotter, Kormoran und Reiher verursachen teilweise erhebliche Schäden in Fischerei- und Teichwirtschaftsbetrieben. Zum Ausgleich dieser Schäden wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), gemeinsam mit Bundesländern, eine Rahmenrichtlinie (RRL) erarbeitet (Nummer: SA.59229 (2020/N)). Diese trat am 02.08.2021 in Kraft und gilt zunächst bis 31.12.2026.
Konkret wird in Bundesländern, in denen die RRL umgesetzt wird, in der Binnenfischerei und Aquakultur ein Schadensausgleich von bis zu 100% ermöglicht. Allerdings können die Länder die Richtlinie unter Berücksichtigung von landesspezifischen Besonderheiten konkretisieren und auch einschränkende Kriterien festlegen, wie z.B. eine Zahlungsgrenze (Maximalbetrag der Ausgleichzahlung). An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass im Fall einer vergleichbaren, bereits erfolgten Förderung meist von einer zusätzlichen Ausgleichzahlung abgesehen wird.
Antragsberechtigt sind Unternehmen im Fischerei- und Aquakultursektor, welche die Qualifizierungskriterien als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen („KMU“), nach Anhang I der EU-Verordnung Nr. 1388/2014, erfüllen.
In Sachsen-Anhalt hat diese Richtlinie jedoch keine Relevanz, da in der Vergangenheit offiziell keine nennenswerten Schäden festgestellt werden konnten. Daher werden für die Umsetzung der RRL bislang keine Mittel zur Verfügung gestellt. Ob und in welchem Ausmaß solche Schäden in Sachsen-Anhalt auftreten, muss zukünftig beobachtet und dokumentiert werden, um die RRL bei Bedarf in Sachsen-Anhalt etablieren zu können.
Die Notifizierung der Richtlinie erfolgte bei der EU unter der Nummer: SA.59229 (2020/N).